Rufanlagen sind für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten vorgeschrieben und dienen dem Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten. Die Anlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet und dürfen nach DIN VDE 0834-1 nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instand gehalten werden.
Die aktuell gültige Norm für Rufanlagen ist im Juni 2016 in Kraft getreten. Der Titel der DIN VDE 0834-1:2016-06 lautet „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“. Die Norm ersetzt die alte Fassung DIN VDE 0834-1:2000-04.
Rufanlagen sind für Kliniken, Pflegeheime, Krankenhäuser, Alten-, Seniorenwohnheime, Pflegestationen, Reha-Einrichtungen, öffentlich zugängliche Behinderten-WCs, psychiatrische und forensische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten (JVA) vorgeschrieben und dienen dem Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten. Rufanlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet und dürfen nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instandgehalten werden.